Als stetig wachsendes Unternehmen sind wir immer auf der Suche nach qualifizierten Mitarbeitern. Also bilden wir seit einigen Jahren auch selbst aus. Insgesamt drei Auszubildende lernen derzeit bei der STERR GMBH den Beruf der Immobilienkauffrau/Immobilienkaufmann. 

Der Alltag in der Immobilienverwaltung ist abwechslungsreich. Verschiedenste technische Themen von der Kleinreparatur bis zur Heizungssanierung, Organisation von Wohnungsübergaben, Abwicklung von Versicherungsschäden, Büro- und Veranstaltungsorganisation, Buchhaltung und aktuelle WEG-Rechtsprechung - jeder Tag ist anders und bietet neue Herausforderungen und Impulse. Dabei werden unsere Auszubildenden schnell eine wichtige Unterstützung und können ihre Stärken in der täglichen Arbeit einbringen. Aber auch spezielle Azubi-Projekte stehen auf im Ausbildungsplan: Marketingmaßnahmen organisieren, Software oder Hardware auswählen, interne Veranstaltungen planen. Unsere Auszubildenden sind ein tolles Team und eine große Bereicherung für die STERR GMBH!

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Ein SMART EQ fortwo ist der neueste Zugang in der Fahrzeugflotte der STERR GMBH. Damit sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nun schon mit 4 rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen unterwegs. Geladen wird an der firmeneigenen Ladestation, direkt an unserem Unternehmenssitz in Unterhaching bei München. Die elektrisch betriebenen Fahrzeuge kommen gut an bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die täglich unterwegs sind, um in den von uns betreuten Liegenschaften nach dem Rechten zu sehen. Dabei nutzen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowohl deren Firmenwagen als auch unsere Poolfahrzeuge. Besonders der neue SMART hat bereits viele Anhänger gefunden: „Wie Gokart-Fahren“ und „Parken in der Stadt ist kein Problem mehr“ - waren nur einige der begeisterten Kommentare.

Auch für unsere Kunden sind wir Ihr Ansprechpartner in Sachen E-Mobilität. Seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes zum 01.12.2020 kann „jeder Wohnungseigentümer […] angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die [...] dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge [...] dienen.“ Unsere Experten kennen die passenden Lösungen für Ihre Immobilie, wissen welche formalen Rahmenbedingungen dabei zu erfüllen sind und kennen die technischen Anforderungen für derartige bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum. Dabei arbeiten wir eng mit lokalen Partnern zusammen, sodass die Umsetzung der notwendigen Ladeinfrastruktur für Ihre Eigentümergemeinschaft passgenau, rechtssicher und technisch einwandfrei erfolgt.

Haben Sie für sich oder Ihre Eigentümergemeinschaft Interesse? Sprechen Sie uns gerne an!

Falls aufgrund der schwierigen Situation rund um das Corona - Virus keine Eigentümerversammlung stattfinden kann, gilt Folgendes:

  • Die Jahresabrechnung erlangt keine Rechtskraft. Insbesondere können ohne gültigen Beschluss keine Nachzahlungen eingefordert bzw. Guthaben ausgezahlt werden.
  • Der zuletzt von den Eigentümern beschlossene Wirtschaftsplan gilt bis zum Beschluss eines neuen Wirtschaftsplans fort (§ 6 Absatz 2 Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020).
  • Der zuletzt bestellte Verwalter im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes bleibt bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung eines neuen Verwalters im Amt. (§ 6 Absatz 1 Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020)

Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums und Ihrer gesamten Wohnanlage ist selbstverständlich auch ohne Eigentümerversammlung gesichert. Dringend notwendige Maßnahmen werden in enger Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat veranlasst. Gegebenenfalls anstehende größere Projekte werden dann auf der nächsten Eigentümerversammlung zu Beschluss gestellt.